Содержание
- 2. Die von A + B gegründete Immobiliengesellschaft (GbR) hat verschiedene Immobilien erworben und zu deren Finanzierung
- 3. Wer ist Eigentümer der Immobilien? Fall 1 Frage 1:
- 4. Gesellschaftsvermögen Rechtsfähige GbR als Inhaberin der zum Gesellschafts-vermögen gehörenden Rechte + Pflichten - Geleistete Beiträge der
- 5. Gesellschaftsvermögen = Gesamthandsvermögen • zur Gesellschaft gehörendes Vermögen steht Gesellschaftern in ihrer personenrechtl. Verbundenheit zu •
- 6. Wer ist Partei der abgeschlossenen Mietverträge? Grundsatz: - Geschäftsführungsbefugnis + Vertretungsmacht deckungsgleich (§ 714 BGB) Gesamtvertretung
- 7. Wer haftet für die Verbindlichkeiten aus den Darlehensverträgen? Fall 1 Frage 2:
- 8. Haftung der Gesellschaft mit Gesellschaftsvermögen Haftung für alle Verbindlichkeiten, die durch verpflichtende Willens- erklärung im Namen
- 9. Würde sich daran etwas ändern, wenn die Korrespondenz mit den Kreditinstituten unter dem Briefkopf „A und
- 10. Beschränkung der persönlichen Haftung der Gesellschafter durch Individuelle Vereinbarung eines Haftungsausschlusses mit dem jeweiligen Gläubiger Lösung
- 11. Eine von A, B und C gegründete BGB-Gesellschaft hat mit G als Unternehmer einen Werkvertrag (§
- 12. Anspruchsgrundlage: §§ 631 I 2. HS BGB, 128 S. 1 HGB analog Akzessorische Haftung des Gesellschafters:
- 13. A und B betreiben ein Tierfachgeschäft unter dem Namen „Für-jeden-das-richtige-Tier“-GbR. Nach dem Gesellschaftsvertrag sind beide Gesellschafter
- 14. Voraussetzung des Anspruchs aus § 433 I BGB: Abschluss eines wirksamen Kaufvertrags zwischen GbR und V
- 15. Das Alleinvertretungsrecht des B im Außenverhältnis bleibt vom Widerspruch unberührt und wirkt sich nur aus, wenn
- 16. Die Gesellschafter A und B haften nach § 128 Abs. 1 HGB analog persönlich. Zusatz: Im
- 17. Fall 4 A und B vereinbaren, unter gemeinschaftlicher Firma eine Werbeagentur zu führen. Der Betrieb ist
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