Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Toni Kroos in der Bilanz

Содержание

Слайд 2

Bedeutung des Spielervermögens Bilanzierung dem Grunde nach 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit 2.2

Bedeutung des Spielervermögens
Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes

Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit

Gliederung

Слайд 3

Wirtschaftsfaktor Profifußball „Football is a big Business“ Gesamtumsatz 2.036.105.000 € (1.und

Wirtschaftsfaktor Profifußball

„Football is a big Business“
Gesamtumsatz 2.036.105.000 € (1.und 2. Bundesliga,

2008/09)
=> Anteil am Bruttoinlandsprodukt: 0,2 %
=> Umsatzwachstum trotz Wirtschaftskrise: 5,3 %
110.000 Arbeitsplätze stehen im Zusammenhang mit dem Profifußball
684 Millionen € Steuern an den Fiskus

(Sir Alex Ferguson)

Слайд 4

Vermögen eines Bundesligavereins Spieler- vermögen Finanzvermögen Stadien Fußballplätze Zuschauertribünen Sachvermögen Forderungen

Vermögen eines Bundesligavereins

Spieler-
vermögen

Finanzvermögen

Stadien
Fußballplätze
Zuschauertribünen

Sachvermögen

Forderungen
Kassenguthaben
Bankguthaben

Cristiano Ronaldo (Manchester United nach Real Madrid): 94.000.000 €
Zinedine Zidan

(Juventus Turin nach Real Madrid): 73.500.000 €
Zlatan Ibrahimovic (Inter Mailand nach FC Barcelona ): 69.500.000 €

Steigende Transferzahlungen

Frage: Wie ist das Spielervermögen bilanziell zu behandeln?

Слайд 5

Bedeutung des Spielervermögens Bilanzierung dem Grunde nach 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit 2.2

Bedeutung des Spielervermögens
Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes

Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit

Gliederung

Слайд 6

Vorüberlegung: Welches Rechnungslegungssystem ist relevant? HGB IFRS Für viele Fußballvereine besteht

Vorüberlegung:
Welches Rechnungslegungssystem ist relevant?

HGB

IFRS

Für viele Fußballvereine besteht eine Rechnungs-legungspflicht nur

nach HGB.

UEFA präferiert für das Klublizenzierungsverfahren einen Abschluss nach IFRS.

Слайд 7

Rahmenkonzept („Framework“) Grundlagen der Rechnungslegung nicht direkt verbindlich IAS/IFRS- Standards spezielle

Rahmenkonzept („Framework“)
Grundlagen der Rechnungslegung
nicht direkt verbindlich

IAS/IFRS- Standards
spezielle Regelung von Sachverhalten
direkt verbindlich

Abstrakte

Aktivierungsfähigkeit

IAS/IFRS- Standards
spezielle Regelung von Sachverhalten
direkt verbindlich

Konkrete Aktivierungsfähigkeit

IAS/IFRS- Standards
spezielle Regelung von Sachverhalten
direkt verbindlich

Aufbau des IFRS-Rechnungslegungssystems

IAS/IFRS- Standards
spezielle Regelung von Sachverhalten
direkt verbindlich

IAS/IFRS- Standards
spezielle Regelung von Sachverhalten
direkt verbindlich

IAS/IFRS- Standards
spezielle Regelung von Sachverhalten
direkt verbindlich

Слайд 8

Bedeutung des Spielervermögens Bilanzierung dem Grunde nach 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit 2.2

Bedeutung des Spielervermögens
Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes

Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit

Gliederung

Слайд 9

Abstrakte Aktivierungsfähigkeit Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist,

Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt

davon ab, ob es die Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.

Ressource, die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit

in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht und

von der künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss erwartet wird.

Abschluss des
Arbeitsvertrages

Слайд 10

Abstrakte Aktivierungsfähigkeit Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist,

Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt

davon ab, ob es die Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.

Ressource, die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit

in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht und

von der künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss erwartet wird.

Weisungsrecht aufgrund des Arbeitsvertrages


Слайд 11

Abstrakte Aktivierungsfähigkeit Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist,

Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt

davon ab, ob es die Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.

Ressource, die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit

in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht und

von der künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss erwartet wird.

Zufluss von Zahlungsmitteln durch möglichen Verkauf des Spielers



Слайд 12

Abstrakte Aktivierungsfähigkeit Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist,

Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt

davon ab, ob es die Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.

Ressource, die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit

in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht und

von der künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss erwartet wird.

Zusätzlich zur Vermögenswertdefinition müssen die Ansatzkriterien nach R 83 erfüllt sein.

Wahrscheinlicher Nutzenzufluss

Zuverlässige Bewertbarkeit

Keine Mindestwahrscheinlichkeit




Слайд 13

Abstrakte Aktivierungsfähigkeit Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist,

Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt

davon ab, ob es die Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.

Ressource, die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit

in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht und

von der künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss erwartet wird.

Zusätzlich zur Vermögenswertdefinition müssen die Ansatzkriterien nach R 83 erfüllt sein.

Wahrscheinlicher Nutzenzufluss

Zuverlässige Bewertbarkeit

Transferzahlung





Слайд 14

Abstrakte Aktivierungsfähigkeit Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist,

Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt

davon ab, ob es die Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt.

Ressource, die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit

in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht und

von der künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss erwartet wird.

Zusätzlich zur Vermögenswertdefinition müssen die Ansatzkriterien nach R 83 erfüllt sein.

Wahrscheinlicher Nutzenzufluss

Zuverlässige Bewertbarkeit






Spielervermögen ist abstrakt aktivierungsfähig!

Слайд 15

Bedeutung des Spielervermögens Bilanzierung dem Grunde nach 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit 2.2

Bedeutung des Spielervermögens
Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes

Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit

Gliederung

Слайд 16

Einteilung der Vermögenswerte Materielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte IAS 38

Einteilung der Vermögenswerte

Materielle
Vermögenswerte

Immaterielle
Vermögenswerte

Finanzielle
Vermögenswerte

IAS 38

Vorüberlegung:
Um welche Art von Vermögenswert

handelt es sich beim „Spielervermögen“?

Derivativ erworben

Originär erworben

⮲ Spieler wird auf dem Transfermarkt eingekauft

⮲ Spieler geht aus der Jugendmannschaft hervor

Слайд 17

Bedeutung des Spielervermögens Bilanzierung dem Grunde nach 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit 2.2

Bedeutung des Spielervermögens
Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes

Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit

Gliederung

Слайд 18

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38

Nach IAS 38.8 sind

immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz.

Ergebnis vergangener Ereignisse
Verfügungsmacht
Künftiger wirtschaftlicher Nutzen

Definition „Vermögenswert“

Definition „immateriell“

Ohne physische Substanz
Nicht monetär
Identifizierbar

Wahrscheinlicher Nutzenzufluss
Zuverlässige Bewertung

Allgemeine Ansatzkriterien

Слайд 19

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38

Nach IAS 38.8 sind

immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz.

Ergebnis vergangener Ereignisse (✔)
Verfügungsmacht (✔)
Künftiger wirtschaftlicher Nutzen (✔)

Definition „Vermögenswert“

Definition „immateriell“

Ohne physische Substanz
Nicht monetär
Identifizierbar

Wahrscheinlicher Nutzenzufluss (✔)
Zuverlässige Bewertung (✔)

Allgemeine Ansatzkriterien

Слайд 20

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38

Nach IAS 38.8 sind

immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz.

Ergebnis vergangener Ereignisse (✔)
Verfügungsmacht (✔)
Künftiger wirtschaftlicher Nutzen (✔)

Definition „Vermögenswert“

Definition „immateriell“

Ohne physische Substanz
Nicht monetär
Identifizierbar

Wahrscheinlicher Nutzenzufluss (✔)
Zuverlässige Bewertung (✔)

Allgemeine Ansatzkriterien

Profispieler bestehen aus einer
materiellen Komponente (Körper)
und einer
immateriellen Komponente (fußballerische Fähigkeiten).
⮲ Fußballerische Fähigkeiten stehen im Vordergrund.

Слайд 21

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38

Nach IAS 38.8 sind

immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz.

Ergebnis vergangener Ereignisse (✔)
Verfügungsmacht (✔)
Künftiger wirtschaftlicher Nutzen (✔)

Definition „Vermögenswert“

Definition „immateriell“

Ohne physische Substanz (✔)
Nicht monetär
Identifizierbar

Wahrscheinlicher Nutzenzufluss (✔)
Zuverlässige Bewertung (✔)

Allgemeine Ansatzkriterien

Слайд 22

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38

Nach IAS 38.8 sind

immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz.

Ergebnis vergangener Ereignisse (✔)
Verfügungsmacht (✔)
Künftiger wirtschaftlicher Nutzen (✔)

Definition „Vermögenswert“

Definition „immateriell“

Ohne physische Substanz (✔)
Nicht monetär
Identifizierbar

Wahrscheinlicher Nutzenzufluss (✔)
Zuverlässige Bewertung (✔)

Allgemeine Ansatzkriterien

Monetäre Vermögenswerte
vorhandene Geldbeträge
oder
Vermögenswerte, für die das Unternehmen einen Geldbetrag erhält.
⮲ Spielervermögen stellt keinen monetären Vermögenswert dar.

Слайд 23

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38

Nach IAS 38.8 sind

immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz.

Ergebnis vergangener Ereignisse (✔)
Verfügungsmacht (✔)
Künftiger wirtschaftlicher Nutzen (✔)

Definition „Vermögenswert“

Definition „immateriell“

Ohne physische Substanz (✔)
Nicht monetär (✔)
Identifizierbar

Wahrscheinlicher Nutzenzufluss (✔)
Zuverlässige Bewertung (✔)

Allgemeine Ansatzkriterien

Слайд 24

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38

Nach IAS 38.8 sind

immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz.

Ergebnis vergangener Ereignisse (✔)
Verfügungsmacht (✔)
Künftiger wirtschaftlicher Nutzen (✔)

Definition „Vermögenswert“

Definition „immateriell“

Ohne physische Substanz (✔)
Nicht monetär (✔)
Identifizierbar

Wahrscheinlicher Nutzenzufluss (✔)
Zuverlässige Bewertung (✔)

Allgemeine Ansatzkriterien

Unterscheidung vom Goodwill möglich!
Immaterieller Vermögenswert muss entweder
separierbar sein
oder
aus vertraglichem Anspruch hervorgehen.

Слайд 25

Abgebender Verein Aufnehmender Verein Separierbarkeit Rechtsverzicht Mögliche Transferentschädigung Spieler Neuabschluss eines

Abgebender Verein

Aufnehmender Verein

Separierbarkeit

Rechtsverzicht

Mögliche Transferentschädigung

Spieler

Neuabschluss eines Arbeitsvertrages

Vorzeitige Beendigung eines Arbeitsvertrages

Fazit: Separierbarkeit ist

umstritten!

Separierbarkeit: Verkauf, Tausch, Vermietung oder Verpachtung des Vermögenswertes ist möglich.

Слайд 26

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38

Nach IAS 38.8 sind

immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz.

Ergebnis vergangener Ereignisse (✔)
Verfügungsmacht (✔)
Künftiger wirtschaftlicher Nutzen (✔)

Definition „Vermögenswert“

Definition „immateriell“

Ohne physische Substanz (✔)
Nicht monetär (✔)
Identifizierbar

Wahrscheinlicher Nutzenzufluss (✔)
Zuverlässige Bewertung (✔)

Allgemeine Ansatzkriterien

Unterscheidung vom Goodwill möglich!
Immaterieller Vermögenswert muss entweder
separierbar sein
oder
aus vertraglichem Anspruch hervorgehen.
⮲ Wirtschaftlicher Vorteil entsteht aus dem Abschluss des Arbeitsvertrages

(?)


Слайд 27

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8

Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38

Nach IAS 38.8 sind

immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz.

Ergebnis vergangener Ereignisse (✔)
Verfügungsmacht (✔)
Künftiger wirtschaftlicher Nutzen (✔)

Definition „Vermögenswert“

Definition „immateriell“

Ohne physische Substanz (✔)
Nicht monetär (✔)
Identifizierbar (✔)

Wahrscheinlicher Nutzenzufluss (✔)
Zuverlässige Bewertung (✔)

Allgemeine Ansatzkriterien


Derivativ erworbenes Spielervermögen
ist
konkret aktivierbar!

Слайд 28

Bedeutung des Spielervermögens Bilanzierung dem Grunde nach 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit 2.2

Bedeutung des Spielervermögens
Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes

Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit

Gliederung

Слайд 29

Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten 1. Voraussetzung: Herstellung lässt

Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten

1. Voraussetzung:

Herstellung lässt sich in

eine Forschungs- und eine Entwicklungs-phase einteilen.

Forschung

Entwicklung

Suche nach
neuem Wissen

Anwendung des
neuen Wissens

Trennung nicht möglich

Aktivierungsverbot

Aktivierungsgebot

Слайд 30

Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten 1. Voraussetzung: Herstellung lässt

Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten

1. Voraussetzung:

Herstellung lässt sich in

eine Forschungs- und eine Entwicklungs-phase einteilen.

Forschung

Entwicklung

Grundlagenbereich

Aufbaubereich

Leistungsbereich

F- und E-Jugend
Grundlagenausbildung und Bewegungslehre

D- und C-Jugend
Fußballspezifisches Training

B- und A-Jugend, Amateure
Leistungsorientiertes Fußballtraining

ca. 10 – 14 Jahre bis „Herstellungsende“

ca. 6 – 10 Jahre bis „Herstellungsende“

ca. 2 – 6 Jahre bis „Herstellungsende“

Erfolg nicht prognostizierbar

Einzelfallprüfung

Слайд 31

Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten 1. Voraussetzung: Herstellung lässt

Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten

1. Voraussetzung:

Herstellung lässt sich in

eine Forschungs- und eine Entwicklungs-phase einteilen.

2. Voraussetzung:

Erfüllung der zusätzlichen Ansatzkriterien für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte.


Technische Realisierbarkeit

Absicht zur Fertigstellung

Fähigkeit zur Nutzung bzw. Vermarktung

Nachweis wirtschaftlicher Nutzen

Verfügbarkeit aller notw. Ressourcen

Zuverlässige Bewertbarkeit

Entwicklung verstößt nicht gegen Naturgesetze

Entwicklung soll genutzt oder veräußert werden

Entwicklung passt ins Produktions-programm

Vorliegen eines Marktes

Genügend technische oder finanzielle Mittel, um Entwicklung abzuschließen

Verlässliche Bestimmung der Herstellungs-kosten

Слайд 32

Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten 1. Voraussetzung: Herstellung lässt

Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten

1. Voraussetzung:

Herstellung lässt sich in

eine Forschungs- und eine Entwicklungs-phase einteilen.

2. Voraussetzung:

Erfüllung der zusätzlichen Ansatzkriterien für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte.



Auch selbst erstelltes Spielervermögen ist konkret aktivierbar.

Слайд 33

Bedeutung des Spielervermögens Bilanzierung dem Grunde nach 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit 2.2

Bedeutung des Spielervermögens
Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes

Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit

Gliederung

Слайд 34

Anschaffungs-/Herstellungskosten Anschaffungs-preis Jugendabteilung Transfermarkt Anschaffungs-nebenkosten Nachträgliche Anschaffungs-kosten Transferzahlung Sportmedizinische Untersuchung Zusätzliche

Anschaffungs-/Herstellungskosten

Anschaffungs-preis

Jugendabteilung

Transfermarkt

Anschaffungs-nebenkosten

Nachträgliche Anschaffungs-kosten

Transferzahlung

Sportmedizinische Untersuchung

Zusätzliche Zahlungen bei Erreichen der Champions League

= Anschaffungskosten

+

+

Einzel-kosten

Produktions-bezogene Gemein-kosten

+

Versicherungen
Trainingsausrüstung
Schulgeld
Sportmed.

Untersuchung

Trainergehälter
Miete /Abschreibung des Trainingsgeländes
Vereinseigene schulische Betreuung

= Herstellungskosten

Слайд 35

Bedeutung des Spielervermögens Bilanzierung dem Grunde nach 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit 2.2

Bedeutung des Spielervermögens
Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes

Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit

Gliederung

Слайд 36

Folgebewertung Cost-Model (fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) ● Planmäßige Abschreibungen ● Außerplanmäßige Abschreibungen ⮲

Folgebewertung

Cost-Model
(fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten)

● Planmäßige Abschreibungen
● Außerplanmäßige Abschreibungen
⮲ Wertminderungen/Wertauf- holungen gem. IAS 36

Revaluation-Model
(Fair-Value-Bewertung)

● Durchführung der Neubewertung

Gesamte Klasse an Vermögens- werten muss neu bewertet werden
⮲ Aktiver Markt erforderlich

Folgebewertung erfolgt nach dem Cost-Model

Für Fußballspieler nicht anwendbar!

Слайд 37

Planmäßige Abschreibungen: Bestimmung des Abschreibungsvolumens Anschaffungs-/Herstellungskosten sollen über die Vertragslaufzeit verteilt

Planmäßige Abschreibungen: Bestimmung des Abschreibungsvolumens

Anschaffungs-/Herstellungskosten sollen über die Vertragslaufzeit verteilt werden.

Problem:

Keine Transferzahlung

Bei Spielern, die ablösefrei den Verein wechseln, sind die Anschaffungskosten praktisch gleich null.

Keine Abschreibung möglich!

Слайд 38

Planmäßige Abschreibungen: Bestimmung der Nutzungsdauer Problem: Einseitiges Optionsrecht des Vereins Grds.

Planmäßige Abschreibungen: Bestimmung der Nutzungsdauer

Problem: Einseitiges Optionsrecht des Vereins

Grds. Nutzungsdauer entspricht

der Vertragslaufzeit.

⮲ Schätzung der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Verhältnisse
Verletzungsanfälligkeit
Formschwankungen
Anzahl der um die relevante Position konkurrierenden Spieler

Automatische Vertragsverlängerung, wenn der Spieler eine bestimmte Anzahl von Spielen bestreitet.

Willkürliche Schätzung!

⇨ jährliche Überprüfung auf Angemessenheit

Слайд 39

Planmäßige Abschreibungen: Bestimmung der Abschreibungsmethode Abschreibungsmethode soll den Verbrauch des wirtschaftlichen

Planmäßige Abschreibungen: Bestimmung der Abschreibungsmethode

Abschreibungsmethode soll den Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens

widerspiegeln.

Problem: Auswechselspieler

Bei Spielern, die nicht eingewechselt werden, nimmt der wirtschaftliche Nutzen übermäßig stark ab.

Problem: Leistungsträger

Bei Spielern, die im Zeitablauf besonders wertvoll für die Mannschaft werden, nimmt der Nutzen gar nicht ab.

⇨ jährliche Überprüfung auf Angemessenheit

Слайд 40

Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige

Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen

Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung

des Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.

Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts

Streichung aus dem Kader, Tribünengast

Слайд 41

Anzeichen für Wertminderungen Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des

Anzeichen für Wertminderungen

Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des Spielervermögens

wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.

Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts

Streichung aus dem Kader, Tribünengast
Langandauernde Verletzungen

Слайд 42

Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige

Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen

Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung

des Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.

Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts

Streichung aus dem Kader, Tribünengast
Langandauernde Verletzungen
Sportinvalidität

Слайд 43

Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige

Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen

Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung

des Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.

Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts

Streichung aus dem Kader, Tribünengast
Langandauernde Verletzungen
Sportinvalidität
Unsportliches Verhalten

Слайд 44

Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige

Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen

Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung

des Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.

Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts

Streichung aus dem Kader, Tribünengast
Langandauernde Verletzungen
Sportinvalidität
Unsportliches Verhalten
Änderungen des Vereinsumfelds

Слайд 45

Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige

Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen

Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung

des Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.

Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts

Streichung aus dem Kader, Tribünengast
Langandauernde Verletzungen
Sportinvalidität
Unsportliches Verhalten
Änderungen des Vereinsumfelds
Depressionen

Слайд 46

Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige

Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen

Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung

des Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein.

Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts

Streichung aus dem Kader, Tribünengast
Langandauernde Verletzungen
Sportinvalidität
Unsportliches Verhalten
Änderungen des Vereinsumfelds
Depressionen

Durchführung eines
Wertminderungstests
gem. IAS 36.

Слайд 47

Außerplanmäßige Abschreibungen: Wertminderungstest Nettoveräußerungserlös des Spielervermögens Höherer der beiden Werte: „erzielbarer

Außerplanmäßige Abschreibungen: Wertminderungstest

Nettoveräußerungserlös
des Spielervermögens

Höherer der beiden Werte:
„erzielbarer Betrag“

Nutzungswert
des Spielervermögens

Vergleich

Wenn erzielbarer Betrag

< Buchwert:
⇨Außerplanmäßige Abschreibung

⇨ nicht ermittelbar

Слайд 48

Bedeutung des Spielervermögens Bilanzierung dem Grunde nach 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit 2.2

Bedeutung des Spielervermögens
Bilanzierung dem Grunde nach
2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.2.1 Derivativ erworbenes

Spielervermögen
2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen
3 Bilanzierung der Höhe nach
3.1 Erstbewertung
3.2 Folgebewertung
4 Fazit

Gliederung

Слайд 49

Selbst erstelltes Spielervermögen Erworbenes Spielervermögen mit Transferzahlung Fazit Erworbenes Spielervermögen ohne

Selbst erstelltes Spielervermögen

Erworbenes Spielervermögen
mit Transferzahlung

Fazit

Erworbenes Spielervermögen
ohne Transferzahlung

Marktnahe Bewertung durch

die Anschaffungskosten
Wertminderungen werden berücksichtigt
Wertsteigerungen werden nicht berücksichtigt

Keine marktnahe Bewertung
Spielervermögen wird faktisch mit null bewertet, da Wertsteigerungen nicht berücksichtigt werden

Keine marktnahe Bewertung
Entwicklungskosten betragen nur einen Bruchteil des Marktwertes

Tatsächliches Spielervermögen wird in der Bilanz nicht abgebildet!