Mehrsprachigkeit in Deutschland

Содержание

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Mehrsprachigkeit in Germersheim

Mehrsprachigkeit in Germersheim

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Mehrsprachigkeit Migration Globale Wirtschaft regionale Besonderheiten: Grenzgebiete Minderheitensprachen Sprachliche Praktiken Sonderform

Mehrsprachigkeit

Migration
Globale Wirtschaft
regionale Besonderheiten: Grenzgebiete Minderheitensprachen
Sprachliche Praktiken
Sonderform Bilingualismus
(eine) Forschungsmethode „Linguistic Landscape“
Studiengang „BA

Transkulturalität und Mehrsprachigkeit“
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https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de

https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de

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Video eines russischsprachigen Arztes https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/informationen_in_fremdsprachen/information-in-russisch-194857.html

Video eines russischsprachigen Arztes
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/informationen_in_fremdsprachen/information-in-russisch-194857.html

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https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/informationen_in_fremdsprachen/informationen-in-fremdsprachen-186959.html

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/informationen_in_fremdsprachen/informationen-in-fremdsprachen-186959.html

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https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/_inhalt.html; Ausländer in D: https://crp-infotec.de/deutschland-auslaender/

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/_inhalt.html; Ausländer in D: https://crp-infotec.de/deutschland-auslaender/

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Russlanddeutsches Theater http://www.rdtheater.de/cms/index.php

Russlanddeutsches Theater
http://www.rdtheater.de/cms/index.php

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http://rm.coe.int/la-toponymie-officielle-a5-hd/168072f594

http://rm.coe.int/la-toponymie-officielle-a5-hd/168072f594

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Zoo in Hoyerswerda https://www.hoyerswerda.de/ www.bautzen.de https://www.sorbisches-gymnasium.de/de/

Zoo in Hoyerswerda

https://www.hoyerswerda.de/
www.bautzen.de

https://www.sorbisches-gymnasium.de/de/

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4 nationale Minderheiten die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen

4 nationale Minderheiten

die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti

und Roma sowie das sorbische Volk
erhalten in Deutschland besonderen Schutz und spezifische Förderung
Kriterien:
deutsche Staatsangehörige
eigene Sprache, Kultur und Geschichte (eigene Identität) im Vgl. zum Mehrheitsvolk
Bewahrung der Identität
traditionell (also in der Regel seit Jahrhunderten) in Deutschland heimisch
leben innerhalb Deutschlands in angestammten Siedlungsgebieten
Die jüdische Gemeinschaft in D. betrachtet sich – anders als in einigen anderen Staaten – nicht als nationale Minderheit, sondern als Glaubensgemeinschaft
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Russlanddeutsches Theater http://www.rdtheater.de/cms/index.php

Russlanddeutsches Theater
http://www.rdtheater.de/cms/index.php

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Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen 1992 Европейская хартия региональных языков

Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen 1992

Европейская хартия региональных языков или

языков меньшинств
2021: 25 ratifiziert +9 unterzeichnet (7.9.21 Portugal)
Deutschland schützt seit 1999 räumlich begrenzt Regional- und Minderheitensprachen, die in der Hoheit der jeweiligen Bundesländer teilweise Amtssprachen sind
Pflicht zur Förderung des Gebrauchs dieser Sprachen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens: in den Schulen, Gerichten, der Verwaltung, den Medien, der Kultur, im wirtschaftlichen und sozialen Leben und bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
https://www.coe.int/de/web/european-charter-regional-or-minority-languages
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Verwaltungsverfahrensgesetz Regelt den Sprachgebrauch der Behörden untereinander und der Behörden mit

Verwaltungsverfahrensgesetz

Regelt den Sprachgebrauch der Behörden untereinander und der Behörden mit den

Bürgern
§ 23 Amtssprache (1) Die Amtssprache ist deutsch.
(2) 1. Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorgelegt, soll die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung verlangen. […]
(2) 4. Hat die Behörde Dolmetscher oder Übersetzer herangezogen, erhalten diese in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes eine Vergütung.
JVEG: 85 Euro pro Stunde
(https://uepo.de/2020/11/29/bdue-jveg-novellierung-bleibt-fuer-dolmetscher-und-uebersetzer-unbefriedigend/)
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Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein § 82 b LVwG SH Niederdeutsch, Friesisch und Dänisch

Landesverwaltungsgesetz

Schleswig-Holstein § 82 b LVwG SH
Niederdeutsch, Friesisch und Dänisch sind zugelassene Amtssprachen neben

dem Hochdeutschen
§1 FriesischG – Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum 
Dänisch und Friesisch als optionale Amtssprache regional innerhalb Schleswig-Holsteins nur in den traditionellen Siedlungsgebieten
im Kreis Nordfriesland besitzen alle vier Sprachen Amtssprachenstatus.
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http://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016806c7e1a

http://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016806c7e1a

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z.B. Russisch in Finnland, Armenien und der Ukraine Deutsch in Dänemark

z.B.
Russisch in Finnland, Armenien und der Ukraine
Deutsch in Dänemark
Irisch in

Nordirland
Sami in Norwegen
Schwedisch in Finnland

https://www.coe.int/de/web/european-charter-regional-or-minority-languages
vgl. Frankreich: https://www.treffpunkteuropa.de/europa-frankreich-und-die-regionalsprachen-eine-komplizierte-angelegenheit?lang=fr

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https://www.coe.int/de/web/european-charter-regional-or-minority-languages/language-guides

https://www.coe.int/de/web/european-charter-regional-or-minority-languages/language-guides

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Sorben Sachsen: Sorbisch im sorbischen Siedlungsgebiet erhält Status einer Amtssprache Art.

Sorben

Sachsen: Sorbisch im sorbischen Siedlungsgebiet erhält Status einer Amtssprache Art. I Nr. 2b

der VwV Dienstordnung sowie § 9 Sächsisches Sorbengesetz (SächsSorbG)
Brandenburg: § 8 Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg (Sorben/Wenden-Gesetz – SWG) bestimmt Sorbisch im angestammten Siedlungsraum zur optionalen Amtssprache (wiki)
https://www.rbb-online.de/luzyca/themen/sorbisches-siedlungsgebiet.html
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www.rbb-online.de/luzyca/ https://www.sorben.sachsen.de/

www.rbb-online.de/luzyca/
https://www.sorben.sachsen.de/

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https://www.sorbisch-na-klar.de/eine-zweisprachige-mitarbeiterzeitung-setzt-ein-zeichen/ Als stellvertretender Geschäftsführer haben Sie nun ein besonderes Sprachenprojekt umgesetzt

https://www.sorbisch-na-klar.de/eine-zweisprachige-mitarbeiterzeitung-setzt-ein-zeichen/

Als stellvertretender Geschäftsführer haben Sie nun ein besonderes Sprachenprojekt umgesetzt und

eine deutsch-sorbische Mitarbeiterzeitung initiiert. Wie kam es dazu?
Unsere Mitarbeiterzeitung kommt alle zwei Monate heraus. Dass wir eine deutsch-sorbische Ausgabe anbieten wollten, hat mehrere Gründe. Aber die Schlüsselsituation war ein Konflikt in einem unserer Pausenräume. Hier ist einmal der Satz gefallen „Im Pausenraum soll Deutsch und kein Sorbisch gesprochen werden“. Als japanisch-deutsche Firma ist Mehrsprachigkeit ein wichtiger Teil der Unternehmenskultur. Dass gegenüber Sorbisch, der zweiten Amtssprache unserer Region, dann so eine Aussage getätigt wird, hat mich wirklich nachdenklich gestimmt. Wir erleben diese Einstellung zum Beispiel nicht gegenüber Gesprächen, die auf Polnisch oder Japanisch geführt werden. Hier ist mehr Toleranz da, weil viele annehmen, dass unsere zugezogenen Mitarbeitenden diese Sprachen einfach besser beherrschen als Deutsch. Bei den sorbischen Muttersprachlern wissen sie hingegen, dass diese genauso gut Deutsch sprechen. Die Sorge scheint hier größer, dass daher absichtlich auf Sorbisch gesprochen wird, um über die anderen zu reden. Diesem alten Vorurteil wollten wir mit der zweisprachigen Mitarbeiterzeitung entgegenwirken. Es gibt nämlich auch positive Beispiele in der Firma, die ich gern zeigen wollte.
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Европейская хартия региональных языков или языков меньшинств 1992 г. В ЕС

Европейская хартия региональных языков или языков меньшинств 1992 г.

В ЕС 60 языков,

напр. бретонский
лужицкий (сорбский)
60 000 ч.
сорбская школа
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Schutz der Sprachen Schutz und Förderung der nationalen Minderheiten umfassen auch

Schutz der Sprachen
Schutz und Förderung der nationalen Minderheiten umfassen auch

die von diesen gesprochenen Minderheitensprachen Dänisch, Nord- und Saterfriesisch, Ober- und Niedersorbisch sowie das Romanes der Sinti und Roma. Geschützt wird in Deutschland zudem die Regionalsprache Niederdeutsch (Plattdeutsch). Diese gegenüber dem Hochdeutschen eigenständige Sprache wird seit Jahrhunderten in Norddeutschland von vielen Menschen gesprochen. Die Plattdeutsch Sprechenden gehören – mit Ausnahme der Ostfriesen – keiner nationalen Minderheit an. Niederdeutsch ist deshalb keine Minderheitensprache. Für die Menschen, die eine Regional- oder Minderheitensprache sprechen, ist diese identitätsstiftend. Der Verlust ihrer Sprache bedeutet gleichsam den Verlust ihrer Identität.
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Freiwilligkeit des Bekenntnisses Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten

Freiwilligkeit des Bekenntnisses

Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten legt

in Artikel 3 Absatz 1 fest: „Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.“ Nicht zuletzt haben die nationalen Minderheiten in Deutschland selbst Bedenken gegen die Erhebung ethnisch basierter Daten
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