Flüchtlinge in Deutschland

Содержание

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Mehr als 65 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht, die

Mehr als 65 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht, die

höchste Zahl, die der UN-Flüchtlingsrat jemals verzeichnet hat.

Flüchtlinge derzeit weltweit

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Wer gilt als Migrant? in Migrant ist im Prinzip jeder, der

Wer gilt als Migrant?
in Migrant ist im Prinzip jeder, der an einen anderen

Ort zieht - innerhalb seines Landes oder über Staatsgrenzen hinaus. Von Migranten ist normalerweise die Rede, wenn jemand sein Heimatland aus eigenem Antrieb verlässt, ohne dass er dort in Gefahr ist, sondern beispielsweise, um seine Lebensbedingungen zu verbessern.
Wer gilt als Flüchtling?
Juristisch gilt als Flüchtling - im Unterschied zum Migranten - wer unter die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention fällt. Flüchtling ist demnach, wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe sein Herkunftsland verlassen musste.
Begriff lassen sich aber in der Praxis kaum trennen. Flüchtlinge sind alle auch Migranten – aber nicht jeder Migrant ist ein Flüchtling.
Wer gilt als Asylbewerber?
Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, werden Asylbewerber oder Asylsuchende genannt. Die Entscheidung über einen Asylantrag trifft das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ (BAMF)

Migrant – Flüchtling - Asylbewerber

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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN – 1948) Europäische Menschrechtskonvention (Europarat –

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN – 1948)
Europäische Menschrechtskonvention (Europarat – 1950)
Genfer

Flüchtlingskonvention und Zusatzabkommen (UN – 1951 und 1966)
Grundgesetz (BRD – 1949)
Asylverfahrensgesetz
Dubliner Übereinkommen

Rechtliche Grundlagen

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In Kraft getreten 1954 Ziel: möglichst einheitlicher Rechtsstatus für alle Menschen

In Kraft getreten 1954
Ziel: möglichst einheitlicher Rechtsstatus für alle Menschen weltweit
Schutz

vor Diskriminierung (Art.3)
Religionsfreiheit (Art.4)
Freier Zugang zu Gerichten (Art. 16)
Schutz vor Ausweisung (Art.33)

Genfer Flüchtlingskonvention (UN)

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Art. 1 [Schutz der Menschenwürde] (1) Die Würde des Menschen ist

Art. 1 [Schutz der Menschenwürde]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Grundgesetz

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Art. 3 [Gleichheit vor dem Gesetz] (1) Alle Menschen sind vor

Art. 3 [Gleichheit vor dem Gesetz]
(1) Alle Menschen sind vor dem

Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. […].
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. […]

Grundgesetz

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Art. 16 a [Asylrecht] (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf

Art. 16 a [Asylrecht]
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1

kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Grundgesetz

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Asylbewerber bereits an der Grenze zurückzuweisen, wenn dieser aus einem sicheren

Asylbewerber bereits an der Grenze zurückzuweisen, wenn dieser aus einem sicheren

Drittstaat einreist
-> Flüchtling kann sich nicht mehr auf Asylrecht Art. 16a Abs. 1 GG berufen
Sichere Drittstaaten: EU-Staaten, Norwegen, Schweiz …
EU-Staat für das Asylverfahren zuständig, in das der Flüchtling zuerst eingereist ist.

Dublin Abkommen

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Art. 16a GG politisch Verfolgte Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte wer

Art. 16a GG
politisch Verfolgte Anspruch auf Anerkennung als

Asylberechtigte
wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich Anerkennungsverfahren unterziehen -> im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) geregelt

Asylverfahren

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Asylgrund: drohende Verfolgung? z.B. unberechtigter Gefängnisaufenthalt Kann ein Grund sein, aber

Asylgrund: drohende Verfolgung? z.B. unberechtigter Gefängnisaufenthalt Kann ein Grund sein, aber

muss nachgewiesen werden.
Asylgrund: erlittene Verfolgung? z.B. Folter. Bei der Gefahr der Wiederholung
Asylgrund: Gefahr für Leben und Freiheit?
Asylgrund: (Bürger-) Krieg? Krieg noch kein Grund, nur wenn persönliche Gefährdung besteht. Oft aber Abschiebeverbote.
Asylgrund: Kriegsdienstverweigerung? Nur unter sehr spezielle Gründen anerkannt
Asylgrund: materielle Not? Kein Grund. Abschiebeverbote.
Asylgrund: Verfolgung von Frauen? Oft Ablehnung bei Antrag. Annahme im Fall von Gewalt.
Asylgrund: religiöse Unterdrückung? Im Fall von massiver Unterdrückung von öffentlicher Religionsausübung.
Asylgrund: Homosexualität? Im Falle von Verfolgung, gesellschaftliche Ächtung kein Grund
Ausschluss der Asyl und Flüchtlingsanerkennung: Längere Haft, Verbrechen gegen die Menschlichkeit … 

Asylgründe

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Asylverfahren

Asylverfahren

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Am 5. September verkündete der damalige österreichische Bundeskanzler Werner Faymann, aufgrund

 Am 5. September verkündete der damalige österreichische Bundeskanzler Werner Faymann, aufgrund

"der heutigen Notlage an der ungarischen Grenze" dürften die Flüchtlinge nach Österreich und Deutschland weiterreisen. Deutschland erlebte daraufhin eine der größten Einwanderungswellen der Nachkriegszeit.
Das Dublinabkommen war damit ausgesetzt.
Später gab es Grenzkontrollen, die Grenzen blieben aber geöffnet.

Die „Grenzöffnung“

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2015 wurden 890.000 Flüchtlinge in Deutschland registriert

2015 wurden 890.000 Flüchtlinge in Deutschland registriert

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Zahlen und Statistiken

Zahlen und Statistiken

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Welche Leistungen erhalten Asylbewerber? Gemeinschaftsunterkünfte: erhalten sie Unterkunft, Lebensmittel und Kleidung

Welche Leistungen erhalten Asylbewerber?
Gemeinschaftsunterkünfte: erhalten sie Unterkunft, Lebensmittel und Kleidung in

Form von Sachleistungen. Alleinstehende Erwachsene erhalten darüber hinaus monatlich 135 Euro Bargeld, um weitere Bedürfnisse des täglichen Lebens decken zu können. Paare mit einem gemeinsamen Haushalt erhalten je Person 122 Euro, je Kind gibt es 79 bis 83 Euro im Monat zusätzlich.
Dann Wohnung: Kosten für Wohnung und Heizung erstattet. zusätzliches Bargeld: bei alleinstehenden Erwachsenen sind es monatlich insgesamt 354 Euro, bei Paaren 318 Euro je Person, bei Kindern bewegt sich die Summe zwischen 214 und 242 Euro im Monat.
Nach einer „Wartefrist“ von 15 Monaten haben Asylbewerber in der Regel Anspruch auf Leistungen. Sie werden also weitgehend den Menschen gleichgestellt, die schon länger in Deutschland leben und Anspruch auf Sozialhilfe haben. Die Regelsätze betragen bei alleinstehenden Erwachsenen 404 Euro, bei Paaren 364 Euro je Person, bei Kindern bewegt sich die Summe zwischen 237 und 270 Euro im Monat. Die Behörden übernehmen darüber hinaus die Mietkosten und einen Teil der Nebenkosten.

Leistungen

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In den ersten drei Monaten: Arbeitsverbot In den zwölf darauffolgenden Monaten:

In den ersten drei Monaten: Arbeitsverbot
In den zwölf darauffolgenden Monaten: Vorrangprüfung.

Stelle nur, wenn es sich kein Deutscher/EU Bürger/anerkannter Asylbewerber findet. Schwer umzusetzen (Überprüfung, Unsicherheit der Arbeitgeber)
Nach 15 Monaten können Asylbewerber dann tatsächlich eine Stelle annehmen. Anerkannte Asylbewerber, deren Antrag positiv beschieden worden ist, können sofort eine Stelle annehmen.
Deutsch lernen (zunächst freiwillig). Anerkannte Asylbewerber sind verpflichtet, einen Integrationskurs zu besuchen, in dem nicht nur Deutschkenntnisse, sondern auch Grundlagen der deutschen Gesellschaft, Kultur und Geschichte vermittelt werden.
Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen eine wichtige Frage. Erleichterungen schon ab 2012

Arbeitsmarkt – Kurse

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Was passiert mit den Flüchtlingen, die kein Bleiberecht erhalten? Wird der

Was passiert mit den Flüchtlingen, die kein Bleiberecht erhalten?
Wird der Asylantrag

als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, dann muss er das Land verlassen. Fristen unterschiedlich, je nach Herkunftsland.
Verlassen diese Deutschland nicht freiwillig, werden sie abgeschoben.
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Abschiebung ausgesetzt wird:
- wenn ein Flüchtling keinen Pass besitzt,
- wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen kann,
- wenn die Lage im Heimatland eine Rückkehr nicht zulässt,
- wenn das Heimatland den Flüchtling nicht aufnimmt.
Abschiebung / Freiwillige Ausreise
- 2015 sind 21.000 Menschen abgeschoben worden.
- 2015: 200.000 Flüchtlinge hielten sich im Land auf, die zur Ausreise verpflichtet wären
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Hoffnung auf Quotenlösung (nach Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft). Starke Widerstände bei EU

Hoffnung auf Quotenlösung (nach Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft). Starke Widerstände bei EU

Ländern und Flüchtlingen.
Schließen der Balkanroute (März 16). Folge Viele Flüchtlinge in Mittelmeerstaaten in Lagern bzw. weiter illegale Einwanderung durch Schlepper.
EU-Türkei-Gipfel am 30. November 2015: finanzielle Unterstützung der Flüchtlinge in der Türkei durch die EU, Grenzkontrollen durch die Türkei, Zugeständnisse an Türkei in Aussicht gestellt, z.B. Visafreiheit
Rückgang der Zahlen. 1. Halbjahr 2016: 200 000

Hoffnung auf Quotenlösung (nach Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft). Starke Widerstände bei Ländern und Flüchtlingen.
Schließen der Balkanroute. Viele Flüchtlinge in Mittelmeerstaaten in Lagern bzw. weiter illegale Einwanderung durch Schlepper
„Türkei-Deal"
Auf dem EU-Türkei-Gipfel am 30. November 2015 haben sich EU und die Türkei auf einen Plan geeinigt, um den Zustrom von Flüchtlingen nach Europa einzudämmen. Um die mehr als zwei Millionen im eigenen Land lebenden Flüchtlinge besser versorgen zu können, soll die Türkei mit drei Milliarden Euro finanziell unterstützt werden. Die Türkei soll zudem die Grenzen in Richtung Europa besser kontrollieren und Flüchtlingslager mit dem Nötigsten ausstatten.
Seit dem 9. März 2016 haben die Länder an der Balkanroute, Slowenien, Kroatien, Serbien und Mazedonien, ihre Grenzen für Flüchtlinge geschlossen. Einlass gewähren die Staaten nur noch streng nach den Schengen-Regeln: Einreisende müssen einen gültigen Pass und Visum vorzeigen. Seitdem sitzen immer mehr Flüchtlinge in Griechenland fest.

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Kostenprognose in Höhe von 21 Mrd. € allein 2015 Beschleunigte Abschiebung

Kostenprognose in Höhe von 21 Mrd. € allein 2015
Beschleunigte Abschiebung (Balkanstaaten)

auch ohne Reisepass. Sichere Herkunftsstaaten (Ausweitung noch offen)
Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre
Junge Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive sollen für die Dauer der Berufsausbildung einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten.

Aktuelle Situation (Inland)

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+ (-) Demografie + (-) Arbeitsmarkt Knapper Wohnraum - Sicherheitslage/Terrorismus +

+ (-) Demografie
+ (-) Arbeitsmarkt
Knapper Wohnraum
- Sicherheitslage/Terrorismus
+ Wirtschaftswachstum –

neue Konsumenten
- Hohe Kosten für den Staat (Schulen, Unterstützungsleistungen …)
Spaltung der Gesellschaft (Radikalisierung)
(+) Integrationsprobleme (andere Kultur) oder Bereicherung durch andere Kultur?

Probleme und Chancen