SSM2 - Wasserqualität von Dentaleinheiten

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Rechtlicher Rahmen Wasser für Dentaleinheiten unterliegt der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001). Bis

Rechtlicher Rahmen

Wasser für Dentaleinheiten unterliegt der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001). Bis zum

Hausanschluss liegt Verantwortung beim regionalen Wasserversorgungsunternehmen
Der Betrieb von Dentaleinheiten unterliegt dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Der Hersteller erhält seine Vorgaben aus dem Medizinproduktegesetz (MPG) und aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
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Verantwortung des Betreibers/ Arztes Gemäß § 23 Abs. 5 Satz 2

Verantwortung des Betreibers/ Arztes

Gemäß § 23 Abs. 5 Satz 2

IfSG hat der Leiter von Zahnarztpraxen in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, sicherzustellen, dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt sind. In diesen Plänen müssen auch die wasserführenden Systeme berücksichtigt werden.
Alle KRINKO-Empfehlungen sind laut § 23 im IfSG als Stand der medizinischen Wissenschaft anzusehen.
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Verantwortung des Herstellers Konstruktive Maßnahmen des Herstellers tragen zur Sicherung der

Verantwortung des Herstellers

Konstruktive Maßnahmen des Herstellers tragen zur Sicherung der Wasserqualität

bei und sind in DIN EN ISO 7494-2 geregelt:
Es sollten keine Totstrecken vorhanden sein.
Nichtgenutzte (Stich-) Leitungen sollten nicht mit Wasser befüllt oder aber regelmäßig gespült werden.
Stagnationsstrecken sollten vermieden werden.
Materialien mit Wasserkontakt sollten mikrobiologischen Bewuchs nicht fördern (z.B. gemäß DVGW W 270 geprüfte Kunststoffe).
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Verantwortung des Herstellers Die Strömungsführung der Wasserwege sollte eine freie Durchströmung

Verantwortung des Herstellers

Die Strömungsführung der Wasserwege sollte eine freie Durchströmung begünstigen,

d.h. Querschnittsübergänge sollten, sofern nicht vermeidbar, möglichst stetig gestaltet werden. Die Anzahl der Umlenkungen sollte klein gehalten werden.
Der Durchmesser der wasserführenden Wege sollte möglichst klein gehalten werden.
Interne oder externe Geräte für die Desinfektion der wasserführenden Systeme, deren Wirksamkeit unter praxisnahen Bedingungen nachgewiesen und belegt ist, sollten vorhanden sein und gemäß Herstellerangaben regelmäßig gewartet werden.
Wasserführende Systeme in Behandlungseinheiten sollten so gestaltet sein, dass sie den Rückfluss bzw. den Rücksog von Flüssigkeiten in die Behandlungseinheit verhindern.
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Anforderungen an die Wasserqualität Bisher noch nicht nachgewiesen, welche Spezies und

Anforderungen an die Wasserqualität

Bisher noch nicht nachgewiesen, welche Spezies und ab

welcher Konzentration von Bakterien nosokomiale Infektionen ausgelöst werden -> keine genau definierten Vorschriften für die Wasserqualität von Dentaleinheiten
Man richtet sich nach den Vorschriften für das Trinkwasser: es dürfen nicht mehr Bakterien in den Behandlungseinheiten nachgewiesen werden als im Trinkwasser vorhanden sind
Bei immunsupprimierten Patienten
Sterile und sterilisierte Lösungen verwenden
Wasser aus Entnahmestelle mit endständigen Bakterienfitern genommen
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Gründe der Kontamination 2 mögliche Quellen für die Keimbelastung zuführender Leitungen

Gründe der Kontamination

2 mögliche Quellen für die Keimbelastung
zuführender Leitungen sind belastet

beziehungsweise Leitungen enthalten bereits kontaminiertes Wasser
Geräte sind das Reservoir möglicherweise pathogener Keimer
meistens kann man davon ausgehen, dass die Dentaleinheiten die Gefahrenquelle sind
Keimbelastung nimmt bei der Unterbrechung des täglichen Gebrauchs zu
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Aufrechterhaltung der Qualität Tägliches Spülen: Spülung des Systems zu Beginn des

Aufrechterhaltung der Qualität

Tägliches Spülen: Spülung des Systems zu Beginn des Arbeitstages

ohne aufgesetzte Übertragungsinstrumente an Entnahmestellen
Spülen bereits verwendeter Systeme: Nach Benutzen am Patienten -> über 20 Sekunden spülen um retrograde Kontamination durch Mundflora der Patienten zu verringern
Zugabe Desinfektionsmitte: Desinfektionsmittel wird dem Trinkwasser zugegeben bevor dieses der Behandlungseinheit zugeführt wird
Intensivdesinfektion/Sanierung: diskontinuierliche Beimischung von Desinfektionsmitteln -> Betriebswasserwege zu Zeiten ohne Patientenverkehr über ein internes oder externes Dosiergerät mit Desinfektionslösungen geflutet.
Biofilmreduktion: stufenweise Intensivreinigung der Betriebswasserwege mit aufeinander abgestimmten Lösungen, durch technisches Fachpersonal mit externem Pumpensystem durchgeführt
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5 Proben Probe 1: Leitungswasser Probe 2: Winkelstück (Dentaleinheit 8) Probe

5 Proben

Probe 1: Leitungswasser
Probe 2: Winkelstück (Dentaleinheit 8)
Probe 3: Spritze

(Dentaleinheit 5)
Probe 4: Winkelstück (Dentaleinheit 7)
Probe 5: Spritze (Dentaleinheit 7)
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Werte der 5 Proben

Werte der 5 Proben

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Mikrobiologische Analyse Zwischen Dentaleinheiten und Wasserhahn lässt sich im allgemeinen ein

Mikrobiologische Analyse

Zwischen Dentaleinheiten und Wasserhahn lässt sich im allgemeinen ein großer

Unterschied der Koloniebildenen Einheiten feststellen
Aus der Probe des Wasserhahns wurden auf keinem Agar Kolonien gefunden
Am meisten Kolonien gab es bei der Probe 2 (Winkelstück, Dentaleinheit 8) -> größte Anzahl auf YEAST-Agar 36°C und R2A-Agar
Andere 3 Proben von Dentaleinheiten erwähnenswerte Zahlen an Kolonien
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Dies deutet darauf hin, dass aufgrund der Verunreinigung der Schläuche beziehungsweise

Dies deutet darauf hin, dass aufgrund der Verunreinigung der Schläuche beziehungsweise

des Durchflusssystems Bakterien in das Wasser gelangen
Allerdings wurden bei den Proben der Dentaleinheit 8 sowohl bei Winkelstück als auch Spritze größere Koloniezahlen nachgewiesen werden als bei den anderen Dentaleinheit 5, was auf eine stärkere Verunreinigung dieser Einheit schließen lässt.
Auf allen YEAST-Agar Platten bei 36°C für 2 Tage inkubiert und auf dem R2A Medium wurden deutlich mehr Kolonien gezählt als auf der YEAST-Agar Platte bei 22°C für 3 Tage inkubiert.
Pseudomonas aeruginosa fiel bei allen Proben wir erhofft negativ aus
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